Containergewicht muss ab 2016 nachgewiesen werden
Vom Sommer 2016 an besteht für beladene Container, die mit Seeschiffen transportiert werden, die Pflicht, sie zu wiegen.
Diese Regelung hat der Sicherheitsausschuss MSC der internationalen Schifffahrtsorganisation Imo am Montag (19. Mai) gebilligt. Voraussichtlich im November soll die Vorschrift verabschiedet werden und dann Bestandteil des Übereinkommens zur Sicherheit auf See, Solas, werden.
Zur Begründung für diesen Schritt heißt es, falsche oder nicht vorhandene Gewichtsangaben von Containern, stellten eine zunehmende Gefahr für Schiffe, Besatzungen, Hafenarbeiter und Transportdienstleister dar. Außerdem führten ungenaue Gewichtsangaben zu Problemen beim Zoll. Künftig muss das Gewicht jedes beladenen Containers vor der Verschiffung durch Wiegen ermittelt und vom Versender dem Terminal oder der Reederei mitgeteilt werden.
Diese Angaben sind dann Bestandteil der Schiffspapiere.