Statusmeldung

Erforderliche Freistellungsreferenz in Bremerhaven Nordhafen ab 01.12.2008

Eurogate Container Terminal Bremerhaven informiert, dass ab dem 1. Dezember 2008 eine neue Regelung betreffend Freistellungsreferenzen gilt.

Ab dem 1. Dezember 2008 muss nun auch für die Containerterminals CT 1 / MSCGate und CT 2 / EUROGATE in Bremerhaven Nordhafen neben der Reedereifreigabe
auch eine Freistellungsreferenz für alle Versandcontainer vorliegen. Dieses Verfahren wird bereits seit einem längeren Zeitraum in Bremerhaven Containerterminal 3 (NTB) erfolgreich praktiziert.

Sie erhalten diese Freistellungsreferenz von Ihrer Reederei. Die Freistellungsreferenz ist bei den Reedern unterschiedlich: Es können sowohl Zahlenreihen (3-stellig bis 9-
stellig) oder eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen wie z.B. bei MSC “EH 4579414 Athen„ zur Anwendung kommen.

Die Freistellungsreferenz ist im Rahmen der Auftragsabwicklung vor der Verladung des Containers durch IMS an das jeweilige Terminal zu übermitteln. Ohne
Abgleich der Referenz durch das jeweilige Terminalbüro wird der Container nicht mehr verladen. Die Freistellungsreferenz sollte daher möglichst bei der Auftragsübermittlung, spätestens jedoch einen Tag vor dem geplanten Versandtag bekannt sein.
Für die Folgen einer verspäteten Bereitstellung Ihrer jeweiligen Freistellungsreferenz können wir keine Haftung übernehmen.

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