Zollvorschriften für das Zollvorschriften für das Versandverfahren T1
Bitte beachten Sie, wie bereits in unserem Newsletter vom 06.07.2017 mitgeteilt, dass wir für den Transport von zollhängiger Ware, bei der IMS mit der Erstellung eines T1 beauftragt ist, uns die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. Diese Daten umfassen zwingend auch:
- Eine eindeutige Warenbezeichnung in der jeweiligen Amtssprache des Hafens, d.h. für deutsche Häfen in deutscher Sprache.
- Die Angabe des/der HS-Code(s) ist zwingend erforderlich, sowie pro HSCode Anzahl der Packstücke und das Gewicht.
- Zur Deklaration des Warenwerts ist die Handelsrechnung erforderlich.
Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Ihr IMS-Team