News

Sendungen aus/nach Japan

Um eine mögliche Oberflächenkontamination bei Waren aus Japan festzustellen, sind ab sofort – mit der Zielsetzung eine möglichst hohe Stichprobenquote zu erreichen – alle Sendungen,

- die sich im grenzüberschreitenden Beförderungsmittel (Container) befinden -
- und laut B/L zwischen dem 11.03. und dem 31.03.2011 verladen wurden
- mit Versendungs- oder Ursprungsland Japan

im Rahmen einer zollrechtlichen Kontrolle der CPA zuzuführen.

Bei der CPA wird neben der Durchleuchtung eine Strahlenmessung durchgeführt. D.h. es ist für Sendungen die aus und nach Japan verschifft werden mit einer CPA-Zuführungen (CPAAnordnung) rechnen!

Wir ersuchen dies bei Ihren Transporten zu berücksichtigen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

← Alle Meldungen