Gesonderte Regelungen für Anlieferungen von Ladeeinheiten in Duisburg Ruhrort Hafen
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass Voranlieferungen von Ladeeinheiten (vor dem eigentlichen Versandtag) in Duisburg Ruhrort Hafen nur eingeschränkt möglich sind.
Grundsätzlich sind durch den Terminalbetreiber DUSS Voranlieferungen am Versandtag sowie am Vortag des Versandtages in Duisburg Ruhrort Hafen gemäß der durch entgeltfrei möglich, allerdings unter dem Vorbehalt freier Abstellkapazitäten. Wegen der unverändert angespannten Abstellsituation im Terminal hat uns DUSS mitgeteilt, dass im Regelfall für die Kunden Voranlieferungen erst nach Ladeschluss der vorherigen Abfahrt möglich sind, sofern es sich um werktägliche Abfahrten handelt.
Für Abfahrten, die nur alle 48 Stunden oder seltener stattfinden, sind Anlieferungen erst ab 0:00 Uhr des Versandtages möglich.
Frühere Anlieferungen sind unter Umständen möglich, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit unsere Disposition. Sofern die entgeltfreie Voranlieferzeit überschritten wird, werden Kosten gemäß der „Preisliste für Abstellleistungen in den Umschlagbahnhöfen“ berechnet. Des Weiteren behält sich DUSS gegebenenfalls vor, dass Ladeeinheiten nur angeliefert werden können, wenn im Gegenzug Ladeeinheiten abgeholt werden.
Bei besonderen betrieblichen Situationen können die genannten Regelungen jedoch nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Gefahrgutsendungen unverändert nur direkt am Versandtag angeliefert werden können.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang erneut darum bitten, Ladeeinheiten schnellstmöglich abzuholen, damit Abstellkapazitäten für Anlieferungen im Terminal geschaffen werden können.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.