Statusmeldung

Gefahrgutbehandlung an CH-Terminals

Wir müssen Sie informieren, dass aufgrund von immer strengeren Auflagen ab 01.05.2010 keine Abstellung von Gefahrengutcontainern bzw. auch leeren Containern mit Gefahrgutrückständen an Schweizer Terminals gestattet ist.

Diese Regelung betrifft sämtliche Gefahrengüter auch Behälter mit „Limited Quantity“.

Die Anlieferung/Abholung muss zwingend im Voraus mit den Terminals abgestimmt werden. Grundsätzlich gilt— Anlieferung am Tag der Bahnabfahrt bzw. Abholung am Tag der Bahnankunft.
Wir ersuchen dies bei Ihren Transporten zu berücksichtigen.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

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