Statusmeldung

Zollinformationen

Die deutschen Zollbehörden schreiben vor, dass bei allen in den deutschen Seehäfen eintreffenden Importsendungen eine genaue Warenbeschreibungen
(inkl. Kollianzahl und Gewicht) des Containerinhaltes in deutscher Sprache zu erfolgen hat.
Die Angaben von Sammelbegriffen (z.B. Autoteile, elektrische Güter, Textilien, etc.) sind nicht zulässig.

Weiters wird die Angabe der Containersiegelnummer zwingend vorgeschrieben.
Der Zoll hat verfügt, dass ab sofort alle Container welche NICHT vorgenannten Auflagen entsprechen beschaut werden.

Wir Ersuchen daher bei Ihren Buchungen die Siegelnummer und die genauen Containerinhaltsangaben (inkl. Zolltarifnummern) anzugeben, damit eventuelle Zollrückweisungen bzw. Zollbeschauen und allenfalls daraus resultierende Umbuchungen auf spätere Zugsabfahrten vermieden werden können.

Eventuell anfallende Beschaukosten müssen wir entsprechend an Sie weiterverrechnen.

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