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Zollvorschriften für das Versandverfahren T1

Bitte beachten Sie, dass wir für den Transport von zollhängiger Ware, bei der IMS mit der Erstellung eines T1 beauftragt ist, uns die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. Diese Daten umfassen zwingend auch:

  • Eine eindeutige Warenbezeichnung in der jeweiligen Amtssprache des Hafens, d.h. für deutsche Häfen in deutscher Sprache.
  • Die Angabe des/der HS-Code(s) ist zwingend erforderlich, sowie pro HS-Code Anzahl der Packstücke und das Gewicht.
  • Zur Deklaration des Warenwerts ist die Handelsrechnung erforderlich.


    Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

    Ihr IMS-Team

    06.07.2017 10:35:00


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    Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt.